Arbeitsbedingungen

Als Arbeitsbedingungen bezeichnet man die für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen wie Beginn und gegebenenfalls auch Ende des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Bezeichnung bzw. Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit, Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts, Arbeitszeit, jährliche Urlaubsdauer, Kündigungsfristen, Hinweise auf Tarifverträge

Die einzelnen Faktoren sind ständig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Die ohnehin schon für Laien undurchdringliche Regelungsfülle wurde durch die Kompetenzen der EU im arbeitsrechtlichen Bereich noch verschärft. Die EU legt im Bereich der Arbeitsbedingungen gemäß dem EU-Vertrag Mindestanforderungen auf europäischer Ebene fest. Dazu gehören die Bestimmungen zur Arbeitszeit, zur Teilzeitarbeit und zu befristeten Arbeitsverhältnissen, zu Leiharbeitnehmern und zur Entsendung von Arbeitnehmern. Alle diese Bereiche sind wichtig für die Wahrung eines hohen Beschäftigungsniveaus und einer hohen sozialen Sicherung in der gesamten EU.

Weitere Informationen und Urteile zu den einzelnen Bereichen der Kategorie Arbeitsbedingungen finden Sie unter den einzelnen Menüpunkten und auch gleich hier

  1. Arbeitspflicht
  2. Arbeitszeit
  3. Bezugnahmeklauseln
  4. Datenschutzbeauftragter
  5. Elternzeit
  6. Fachkraft für Arbeitssicherheit
  7. Personalgestellung
  8. Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten
  9. Weisungsrecht

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