Das Arbeitsverhältnis zählt zu den Dauerschuldverhältnissen. Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen erfolgt grundsätzlich mit dem Ablauf der Zeit für die sie eingegangen sind.
Solange ist es auf eine wiederkehrende Leistungserbringung durch den Arbeitnehmer in Erbringung der Arbeitsleistung und durch den Arbeitgeber in der Lohnzahlung gerichtet. Aufgrund der für die Zukunft bestehenden Leistungspflichten unterliegt das Arbeitsverhältnis während seines Verlaufs vielfältigen Risiken. Es können sich zum Beispiel die tatsächlichen oder rechtlichen Umstände des Arbeitsverhältnisses ändern. Daraus ergibt sich, dass das Arbeitsverhältnis wie andere Dauerschuldverhältnisses auch spezieller Beendigungstatbestände bedarf, um die Leistungspflichten zum Erlöschen zu bringen.
Beendigungstatbestände gibt es zahlreiche.
Die ganz überwiegenden sind: Kündigung, Aufhebungsvertrag, Gerichtlicher Vergleich.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist der mit weitem Abstand streitintensivste Bereich des Individualarbeitsrecht. Von den abertausenden Kündigungsrechtsstreiten, die jährlich bei den Gerichten anhängig gemacht werden, enden jedoch nur etwa 15% mit einem Urteil, der Rest mit Vergleich. Gerade hier ist es unerlässlich, einen Experten an seiner Seite zu haben.
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