Altersversorgung

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge. Es gibt viele Formen dieser zusätzlichen Altersvorsorge: Der Arbeitnehmer kann z. B.einen Teil seines Bruttogehalts sparen. Dieser Teil des Gehalts wird ihm dann nicht ausgezahlt, sondern ohne vorherige Steuer- und Sozialversicherungsabzüge zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung eingesetzt. In vielen Fällen leistet auch der Arbeitgeber einen Beitrag.

Eine andere Form der Altersvorsorge ist die sogenannte Riester-Rente. Diese wird vom Staat mit finanziellen Zuschüssen (Altersvorsorgezulagen) und gegebenenfalls mit weiteren Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug) gefördert. Die Riester-Förderung steht grundsätzlich jedem zu, der wirtschaftlich von den leistungsrechtlichen Auswirkungen der Renten- beziehungsweise Versorgungsreform 2001 betroffen ist und der einem dieser Alterssicherungssysteme weiterhin „aktiv“ angehört. Die Förderung soll helfen, diese leistungsrechtlichen Einschnitte auszugleichen. Auch hier stehen dem Förderberechtigten verschiedene Anlageformen zur Auswahl: Er kann eine Rentenversicherung, einen Fonds- oder Banksparplan oder einen Bausparvertrag abschließen. Es muss sich allerdings um zertifizierte Vorsorgeverträge handeln. Durch die Zertifizierung ist sichergestellt, dass z. B. die späteren Altersleistungen lebenslang gezahlt werden und der Anbieter sich verpflichtet, die eingezahlten Beiträge und Zulagen – ohne Abzug von Kosten – in jedem Fall für die Altersvorsorge bereitzustellen. Welche die jeweils richtige Anlageform ist, kann am besten der Einzelne selbst entscheiden. Es gibt sicherere Anlageform mit einem stetigen Wachstum und einem geringen Anlagerisiko, bei anderen sind demgegenüber die Ertragsaussichten höher. Dafür besteht aber auch das Risiko, später eventuell nur die eingezahlten Beiträge zurückzubekommen. Nimmt der Anleger die volle Zulageförderung in Anspruch, beträgt diese 154  im Jahr. Kindergeldempfänger erhalten noch einmal 185 € pro Kind zusätzlich. Für alle ab dem 1. Januar 2008 geborenen Kinder beträgt die Zulage sogar 300 € pro Jahr. Wer unter 25 Jahren mit einem Riester-Vertrag vorsorgt, kann einmalig einen Bonus von 200 € erhalten. Dies ist eine sehr attraktive Förderung.

Für viele Menschen stellt das mietfreie Wohnen im Alter eine – der Geldrente vergleichbare – Art der individuellen Altersvorsorge dar. Sie erhalten mit der Eigenheimrente die Möglichkeit, die eigene Immobilie mit einem privaten Riester-Vertrag (z. B. einem zertifizierten Bausparvertrag) zu finanzieren.

Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) steht als dritte Möglichkeit einer staatlich geförderten Altersvorsorge zur Verfügung – neben der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente. Sie ist vergleichbar mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden für eine spätere monatliche Rente verwendet. Die Ansprüche aus dem Vertrag sind an die versicherte Person gebunden und können nicht vererbt oder beliehen werden. Die Beiträge zu einer Basisrente können gemeinsam mit eventuellen Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu landwirtschaftlichen Alterskassen oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dabei gelten Höchstbeträge, und zwar für Alleinstehende 20 000 € und für zusammen veranlagte Ehegatten maximal 40 000 €. In der Übergangsphase bis zum Jahr 2025 können die Beiträge jedoch nur zu einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt werden. Im Jahr 2013 beträgt die Berücksichtigungsquote 76 %. In den Folgejahren steigt sie automatisch jährlich um 2 Prozentpunkte an, bis im Jahr 2025 schließlich 100 % erreicht sein werden.

Comments are closed.