Ausschlussfristen begrenzen die Möglichkeit, rechtliche Ansprüche geltend zu machen. Nach Ablauf einer Ausschlussfrist geht der betreffende Anspruch unter. Der Gesetzgeber normiert Ausschlussfristen in den verschiedenen Rechtszweigen, um nach Ablauf der Frist endgültig Rechtsklarheit herzustellen. Im Gegensatz dazu führen Verjährungsfristen dazu, dass der Anspruchsgegner die Leistung verweigern kann, der Anspruch besteht zwar noch, ist aber nicht mehr gerichtlich durchsetzbar.
Ihre Themen?
Abfindung Abgeltung Abmahnung AGG Alter Art. 33 Abs. 2 GG Betriebsrat Betriebsvereinbarung Diskriminierung Eingruppierung Elternzeit Entgelterhöhung Ertragslage Feiertagsrecht Feiertagszuschlag fristlose Kündigung Funktionszulage Gleichbehandlung Gleichbehandlungsgrundsatz Konkurrentenklage Kosten Betriebsrat Kündigung Mehrarbeit Mitbestimmung Reisezeiten Religion Schreibzulage Schwarzgeld Sonderzahlung Stufenaufstieg Stufenzuordnung Tarifvertrag Urlaubsabgeltungsanspruch Urlaubsanspruch Variable Vergütung Vergütung Vergütungsanspruch Vergütungsansprüche Vergütungsregelung Wettbewerbsverbot § 40 BetrVG § 613a BGB Überstunden Überstundenregelung übliche Vergütung-
Aktuelles
Links