Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sowie zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten.
Von den derzeit rund 39 Millionen erwerbstätigen Personen in Deutschland sind rund 34 Millionen Arbeitnehmer. Ihren Alltag bestimmen hunderte Normen. Jährlich werden viele Millionen Arbeitsverträge geschlossen, geändert oder beendet. Über 60.000 Tarifverträge wirken neben den Normen des Arbeitsrechts auf diese ein. Um die rechtliche Bewältigung der entstehenden Konflikte kümmert sich eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit, in der derzeit bundesweit rund 1.200 Arbeitsrichter tätig sind.
Angesichts all dessen ist die praktische Bedeutung kaum zu überschätzen. Das Arbeitsrecht hat zur Aufgabe, die genannten Rechtsbeziehungen gerecht zu ordnen und soziale und wirtschaftliche Interessen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Ein Hauptanliegen ist dabei der Schutz des Arbeitnehmers, der regelmäßig auf die Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis existenziell angewiesen ist und sich gegenüber dem Arbeitgeber im Allgemeinen in der schwächeren Verhandlungsposition befindet. Die Auswirkungen des Arbeitsrechts beschränken sich aber nicht auf die erwähnten Rechtsbeziehungen. Es beeinflusst als Bestandteil der Wirtschaftsordnung auch die Wettbewerbssituation von Unternehmen sowie die Lage arbeitsuchender Personen. Das Arbeitsrecht ist infolgedessen häufig Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Arbeitgeberverbände wie Gewerkschaften wirken auf die Diskussionen um geltendes Arbeitsrecht ein und sind damit über ihre eigentliche Aufgabe, die Vereinbarung von Tarifverträgen zur Ordnung des Arbeitslebens, hinausgewachsen und zu wichtigen Gestaltungsfaktoren der gesellschaftlichen Entwicklung und des Arbeitsrechts geworden. Bereits diese kurze Schilderung zeigt, dass das Arbeitsrecht ein besonders dynamisches Rechtsgebiet ist.
Dem am Arbeitsrecht interessierten Leser (und nicht im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälten) soll diese Seite einen Einblick in die Welt des Arbeitsrechts bieten. Diese Informationen können jedoch die Beratung durch einen Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegt, nicht ersetzen.
Es werden grundsätzlich aufgrund der Bedeutsamkeit nur Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes eingefügt.